Die Stadt Bad Pyrmont bietet im Rahmen ihres kommunalen Betreuungsangebotes für das/die oben genannten Kind/Kinder eine Ferienbetreuung im vereinbarten Zeitraum an.
Grundlage bildet die Satzung für die außerschulische Betreuung für Grundschulkinder der Stadt Bad Pyrmont ohne Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung nach § 24 Abs. 3 SGB VIII (Achtes Sozialgesetzbuch)
Die Betreuung umfasst altersgerechte pädagogische Angebote, Freizeitaktivitäten sowie eine angemessene Aufsicht während der Betreuungszeiten.
Für mein Kind buche ich die folgenden Betreuungswochen:
Die Stadt Bad Pyrmont erhebt für die Inanspruchnahme der Ferienbetreuung nach Maßgabe dieser Satzung die folgende Betreuungsgebühr. Hierzu sind die entsprechenden Nachweise als Anlage hochzuladen.
Bitte Einkommensnachweis hochladen - alternativ die Elternbeitragseinstufung 2026 vom Hort
Das Entgelt ist unabhängig von der tatsächlichen Anwesenheit des Kindes zu zahlen. Eine Rückerstattung bei Nichtteilnahme ist ausgeschlossen, es sei denn, der Träger sagt die Betreuung ab.
Die Gebühr umfasst nicht die Kosten für eine Mittagsverpflegung. Wir bieten ausschließlich Geflügelvarianten als Fleischkomponente an. Diese liegen aktuell bei 21,00 €/ Woche. Sollte ich dies nicht wünschen, muss dem Kind ausreichend eigene Verpflegung mit gegeben werden. Eine Aufwärmmöglichkeit steht nicht zur Verfügung.
Dieser Gesundheits- und Notfallteil dient dazu, Ihr Kind während der Ferienbetreuung der Stadt Bad Pyrmont bestmöglich zu betreuen und im Notfall schnell und richtig handeln zu können. Alle Angaben werden vertraulich behandelt.
Im Rahmen der Ferienbetreuung der Stadt Bad Pyrmont ist ggf. ein Besuch eines öffentlichen Schwimmbades geplant.
Mir/Uns ist bekannt, dass:• der Schwimmbadbesuch Teil des pädagogischen Ferienprogramms ist, • mein/unser Kind während des Aufenthalts von Betreuungspersonal begleitet wird, • zusätzlich die Haus und Badeordnung des Schwimmbades gilt.
Hinweis: Kinder ohne ausreichende Schwimmfähigkeit dürfen nur mit geeigneten Schwimmhilfen z.B. Schwimmflügel/Schwimmwesten ins Wasser. Die endgültige Entscheidung trifft das Betreuungspersonal im Sinne der Sicherheit des Kindes.
Allgemeine Informationen zum Datenschutz und Widerrufshinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
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