Anmeldung zur Ferienbetreuung

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

wir freuen uns, dass Ihr Kind an der Ferienbetreuung der Stadt Bad Pyrmont teilnimmt.

Bitte suchen Sie im Vorfeld alle notwendigen Informationen und Unterlagen zusammen bevor Sie mit dem Ausfüllen des Antrages starten. An einigen Schritten im Formular kommen Sie ohne die benötigten Nachweise nicht weiter.

  • Falls Sie noch ein weiteres Kind bei der Ferienbetreuung vom Landkreis Hameln-Pyrmont angemeldet haben, benötigen wir einen entsprechenden Anmeldenachweis
  • Schwimmnachweise (z.B. Nachweis über Seepferdchen, Bronze,...), wenn an einem Schwimmbadbesuch teilgenommen werden soll.
  • Bei einem Einkommen bis 47.500€ müssen Sie noch folgende Dokumente bereitlegen:
    • Einkommensnachweis (alternativ Elternbeitragseinstufung 2026 vom Hort)

Bitte lesen Sie sich zusätzlich die folgenden Informationen sorgfältig durch.

Mit der Anmeldung und der Bestätigung der Teilnahme an der Betreuung für die gebuchten Ferienzeiten wird mit der Stadt Bad Pyrmont ein öffentlich-rechtliches Betreuungsverhältnis begründet, s. § 1 Abs.2 der Satzung für die außerschulische Betreuung für Grundschulkinder der Stadt Bad Pyrmont, ohne Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung nach § 24 Abs. 3 SGB VIII (Achtes Sozialgesetzbuch)

Durch diese Vereinbarung möchten wir sicherstellen, dass die Betreuung für alle zufriedenstellend erfolgt.

 Betreuungspflichten
(1) Der Träger (Stadt Bad Pyrmont) verpflichtet sich, für eine zuverlässige und qualifizierte Betreuung durch geeignetes Fachpersonal zu sorgen.
(2) Die Aufsichtspflicht beginnt mit der Übergabe des Kindes an die Betreuungskräfte und endet mit der Abholung durch die Erziehungsberechtigten oder eine schriftlich benannte abholberechtigte Person.
(3) Die Betreuungskräfte sind berechtigt, im Rahmen ihres pädagogischen Auftrags angemessene Entscheidungen zu treffen.

Pflichten der Erziehungsberechtigten
Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich, alle für die Betreuung relevanten Informationen (z. B. gesundheitliche Besonderheiten, Allergien, Medikamente) vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.

(1)   Das Kind ist pünktlich zu bringen und abzuholen.
(2)   Bitte denken Sie an witterungsbedingte Kleidung.
(3)   Handys oder sonstige digitale Geräte dürfen nicht mit in die Betreuung gebracht werden. Bei Nutzung werden diese für den Tag eingezogen und den Erziehungsberechtigten wieder ausgehändigt.
(4)   Bei Krankheit oder Abwesenheit des Kindes ist der Träger unverzüglich zu informieren.

Haftung
(1) Der Träger haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen.
(2) Für Verlust, Beschädigung oder Verwechslung von mitgebrachten Gegenständen übernimmt der Träger keine Haftung.
(3) Für Wegeunfälle auf dem Hin- und Rückweg zur Betreuung wird keine Haftung übernommen.

Ausschluss von der Betreuung
(1) Der Träger ist berechtigt, ein Kind von der weiteren Teilnahme auszuschließen, wenn:

Ø  das Verhalten des Kindes den Betreuungsablauf erheblich stört oder

Ø  eine Gefährdung des Kindes oder anderer Kinder vorliegt.

(2) Ein Anspruch auf Rückerstattung des Teilnahmeentgelts besteht in diesem Fall nicht.

Inklusion
Wir möchten möglichst vielen Kindern die Teilnahme an der Ferienbetreuung ermöglichen. Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf sind willkommen, sofern dies organisatorisch möglich ist. Bitte sprechen Sie uns frühzeitig an.

Für Rückfragen steht Ihnen das Kinder- und Jugendbüro der Stadt Bad Pyrmont zur Verfügung: 
Herr Szepat: 05281/949510

Mit dem Ausfüllen und Abschicken des nachfolgenden Formulars sind Sie mit der Vereinbarung einverstanden.