Melderegisterauskunft

DetailinformationenzuklappenMelderegisterauskunft Erteilung einfach
Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der zuständigen Stelle -Familienname, -Vornamen, -Doktorgrad und -derzeitige Anschriften zu der gesuchten Person. Ist die Person verstorben wird Ihnen dies mitgeteilt. Ob Ihnen die zuständige Stelle eine Auskunft über die Daten der gesuchten Person erteilt, liegt in deren pflichtgemäßem Ermessen. Die einfache Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder für...
DetailinformationenzuklappenMelderegisterauskunft Erteilung erweitert
Wird ein berechtigtes Interesse an einer Auskunftserteilung glaubhaft gemacht, darf die zuständige Stelle eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilen, die zusätzlich folgende Daten enthält: -Vor- und Familiennamen -Doktorgrad -Anschriften -Tag und Ort der Geburt -frühere Vor- und Familiennamen -Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht) -Staatsangehörigkeiten -frühere Anschriften -Tag des Ein- und Auszugs ...
DetailinformationenzuklappenMelderegisterauskunft Erteilung für gewerbliche Zwecke
Soll eine Melderegisterauskunft zur gewerblichen Nutzung erteilt werden, ist dies anzugeben. Diese Melderegisterauskunft ist zweckgebunden, eine Weitergabe der erlangten personenbezogenen Daten an Dritte ist nur zulässig, wenn der Empfänger zuvor angegeben wurde.
DetailinformationenzuklappenMelderegisterauskunft Erteilung gegenüber Parteien und Wählergruppen
Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen können in den 6 Monaten vor einer Wahl im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen folgende Angaben zu wahlberechtigten Personen aus dem Melderegister erhalten: -Vor- und Familiennamen, -Doktorgrad, -derzeitige Anschrift. Ist die nachgefragte Person verstorben, wird dies mitgeteilt.
DetailinformationenzuklappenMelderegisterauskunft Erteilung gegenüber Wohnungsgebern
Als Eigentümer einer Wohnung erhalten Sie eine Melderegisterauskunft über die in Ihrer Wohnung wohnenden Personen, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Dasselbe Recht haben Sie als Wohnungsgeber, wenn der Eigentümer der Wohnung nicht selbst Wohnungsgeber ist. Sie erhalten Familiennamen und Vornamen sowie den Doktorgrad der aktuell in Ihrer Wohnung gemeldeten Personen.
DetailinformationenzuklappenMelderegisterauskunft Erteilung Gruppenauskunft
Sie erhalten eine Melderegisterauskunft über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen (Gruppenauskunft) nur, soweit diese im öffentlichen Interesse liegt. Die Zusammensetzung der Personengruppen können Sie frei mit ausgewählten Daten vornehmen. Hierzu stehen Ihnen zur Verfügung:  -Geburtsdatum, -Geschlecht, -derzeitige Staatsangehörigkeit, -derzeitige Anschriften, -An- und Auszugsdatum sowie -Familienstand mit der Angabe, ob ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet,...
DetailinformationenzuklappenMelderegisterauskunft Erteilung Selbstauskunft
Auf Antrag erhalten Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Die Auskunft umfasst: -die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten, -die Empfänger von regelmäßigen Datenübermittlungen, sowie -die Zwecke und die Rechtsgrundlagen -der Speicherung sowie -der regelmäßiger Datenübermittlungen. Soweit die Datenübermittlungen durch ein automatisiertes Abrufverfahren oder eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft erfolgen, können...
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