Steuern

DetailinformationenzuklappenGrundsteuerbescheid für Grundstücke erhalten
Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, die für den auf dem Gemeindegebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird. Sind Sie Eigentümer eines Grundstücks, ist dafür Grundsteuer zu zahlen, die sog. Grundsteuer B. Sie erhalten hierfür von der Gemeinde einen Grundsteuerbescheid. Die Festsetzung der Grundsteuer erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Grundlage für den Grundsteuerbescheid bildet in den alten Ländern der vom Finanzamt nach dem Bewertungsgesetz festgestellte Einheitswert nach den...
DetailinformationenzuklappenHundehaltung Anmeldung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden. Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor, -wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist, -bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund, -bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten. Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle...
DetailinformationenzuklappenHundehaltung Abmeldung
Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei -Aufgabe der Hundehaltung -Abgabe des Hundes -Tod des Hundes -Verlust des Hundes -Wegzug des Hundehalters Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle. Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
DetailinformationenzuklappenHundesteuer Festsetzung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
DetailinformationenzuklappenKirchenaustritt Erklärung
Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist bei der zuständigen Stelle zu erklären.
DetailinformationenzuklappenSteuerliche Lebensbescheinigung: Ausstellung
Eine steuerliche Lebensbescheinigung wurde bis Ende des Jahres 2010 benötigt, um einen Kinderfreibetrag für ein Kind auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen, das nicht im Haushalt der oder des Steuerpflichtigen lebte. Durch die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte im Jahr 2011 und durch Änderungen der gesetzlichen Grundlagen ist die Vorlage einer steuerlichen Lebensbescheinigung nicht mehr erforderlich, diese wird folglich auch nicht mehr von der zuständigen Stelle ausgestellt....
DetailinformationenzuklappenVergnügungssteuer Festsetzung
Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Steuer. Gegenstand der Steuer ist der Aufwand für die Benutzung bzw. den Besuch bestimmter Einrichtungen und Veranstaltungen. Der Vergnügungssteuer unterliegen die folgenden im Gemeindegebiet durchgeführten Veranstaltungen: -Tanzveranstaltungen gewerblicher Art, -Schönheitstänze (z.B. Burlesque) und Darbietungen ähnlicher Art, -sportliche Veranstaltungen, die berufs- oder gewerbsmäßig betrieben werden, -gewerbliche Filmvorführungen, -das Ausspielen...
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