Sie haben Ihre Waffen, Munition oder eine waffenrechtliche Erlaubnis, wie Waffenbesitzkarte oder Mitnahmeerlaubnis verloren? Dann müssen Sie dies unverzüglich anzeigen.
Verlust von erlaubnispflichtigen Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden anzeigen
Ansprechpartner/in
| Landkreis Hameln-Pyrmont | |
| Süntelstr. 9 31785 Hameln Telefon: 05151 903-0 Telefax: 05151 903-1502 E-Mail: landkreis@hameln-pyrmont.deHomepage: https://www.hameln-pyrmont.de | Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr |
Allgemeine Informationen
Wenn Sie Waffen, Munition oder Erlaubnisse, wie Waffenbesitzkarte oder Mitnahmeerlaubnis, verloren haben, müssen Sie dies unverzüglich anzeigen.
Sie müssen den Verlust aller waffenrechtlichen Erlaubnisse anzeigen. Zu den waffenrechtlichen Erlaubnissen zählen:
Waffenbesitzkarte, Jagdschein, Munitionserwerbschein, Waffenschein, Kleiner Waffenschein, Schießerlaubnis, Europäischer Feuerwaffenpass, Ersatzbescheinigung für WBK, sonstige Erlaubnisurkunden (Verbringungserlaubnis etc.).
Sie können in einer Anzeige auch den Verlust mehrerer Waffen/Munition und Erlaubnisse angeben.
Zeigen Sie an, dass Sie Erlaubnisse verloren haben, sollten Sie mit der Anzeige auch gleich beantragen, dass Ihnen Ersatzdokumente ausgestellt werden.
Zusätzlich müssen Sie bei der Polizei anzeigen, dass Sie Waffen und Erlaubnisse verloren haben.
Finden Sie die Waffen und Erlaubnisse wieder, müssen Sie dies bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Eventuell ausgestellte Ersatzdokumente müssen Sie wieder abgeben.
Um die Anzeige schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:
- Ihre PersonalNWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
- die ErlaubnisNWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
- die Waffen oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).
Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.
Verfahrensablauf
Sie können den Verlust der Waffen, Munition oder Erlaubnisse schriftlich oder online anzeigen.
Wenn Sie den Verlust schriftlich anzeigen wollen:
- Sie füllen das Formular aus, das Sie bei der zuständigen Waffenbehörde erhalten.
- Sie schicken das unterschriebene Formular an die zuständige Waffenbehörde.
- Sie können die zuständige Waffenbehörde auch persönlich aufsuchen.
Wenn Sie den Verlust online anzeigen wollen:
Sie reichen den Anzeige über den Online-Service der zuständigen Waffenbehörde ein.
An wen muss ich mich wenden?
Waffenbehörde
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
Keine.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
Welche Gebühren fallen an?
- :
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen den Verlust unverzüglich anzeigen.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Verpflichtungsklage beim Verwaltungsgericht
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben