Verkehrsraumeinschränkung: Genehmigung

Ansprechpartner/in
Stadt Bad Pyrmont
Rathausstraße 1
31812 Bad Pyrmont
Telefon: 05281 949-0
Telefax: 05281 10772
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­stadt-bad­pyr­mont.­de/
Montag: Von 08:00 bis 12:30 Uhr

Dienstag: Von 08:00 bis 12:30 Uhr

Mittwoch: Von 08:00 bis 12:30 Uhr

Donnerstag: Von 08:00 bis 12:30 Uhr

Freitag: Von 08:00 bis 12:30 Uhr und von 14:00 - 16:30 Uhr 

Allgemeine Informationen

Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.

Siehe auch: Baustellenanordnungen sowie Erlaubnisse und Ausnahmen nach der StVO

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt. Die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt gibt Auskunft, in welche Genehmigungszuständigkeit das Vorhaben einzuordnen ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

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