Wird ein Personalausweis nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Personalausweis Meldung wegen Wiederauffinden
Ansprechpartner/in
Bürgerservice | |
Rathaus Rathausstraße 1 31812 Bad Pyrmont Telefon: 05281 949-433 Telefax: 05281 949-338 E-Mail: buergerservice@stadt-pyrmont.deHomepage: https://www.stadt-badpyrmont.de/ |
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Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist. Wurde der ursprüngliche Verlust nicht nur der zuständigen Stelle, sondern auch der Polizei angezeigt, so sollte auch diese vom Wiederauffinden in Kenntnis gesetzt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- wieder gefundener Personalausweis
Welche Gebühren fallen an?
- :6,00 EUR
Aufschlag für die Entsperrung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland - :6,00 EUR
Entsperren nach Wiederauffinden des elektronischen Identitätsnachweises
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.