Viele Ortsteile, Gemeinden und Städte veranstalten jährlich zu festen Terminen (Frühlingsanfang, Ostern, Walpurgis, Johanni, Erntedank, Sommer-/Wintersonnenwende etc.) öffentliche Brauchtumsfeuer.
Osterfeuer Genehmigung
Ansprechpartner/in
| Frau L. Tallig | |
| SachbearbeiterinRathaus, Zimmer 137 Rathausstraße 1 31812 Bad Pyrmont Telefon: 05281 949-137 Telefax: 05281 10772 E-Mail: l.tallig@stadt-pyrmont.de
| |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.
Zuständige Stelle
An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
Welche Gebühren fallen an?
Je Kommune unterschiedlich geregelt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Je Kommune unterschiedlich geregelt.
Bearbeitungsdauer
Je Kommune unterschiedlich geregelt.