Osterfeuer Genehmigung

zuklappenAnsprechpartner/in
Frau L. Tallig
SachbearbeiterinRathaus, Zimmer 137
Rathausstraße 1
31812 Bad Pyrmont
Telefon: 05281 949-137
Telefax: 05281 10772
E-Mail:


Aufgaben:
Standesamt


Allgemeine Informationen

Viele Ortsteile, Gemeinden und Städte veranstalten jährlich zu festen Terminen (Frühlingsanfang, Ostern, Walpurgis, Johanni, Erntedank, Sommer-/Wintersonnenwende etc.) öffentliche Brauchtumsfeuer.

An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.

Zuständige Stelle

An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung

Welche Gebühren fallen an?

Je Kommune unterschiedlich geregelt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Je Kommune unterschiedlich geregelt.

Bearbeitungsdauer

Je Kommune unterschiedlich geregelt.

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