Sie wollen Ihr Nutzungsrecht für eine Grabstätte auf eine andere Person übertragen? Informieren Sie sich hier.
Nutzungsrecht für eine Grabstelle übertragen
Ansprechpartner/in
| Stadt Bad Pyrmont | |
| Rathausstraße 1 31812 Bad Pyrmont Telefon: 05281 949-0 Telefax: 05281 10772 E-Mail: rathaus@stadt-pyrmont.deHomepage: https://www.stadt-badpyrmont.de/ | Montag: Von 08:00 bis 12:30 Uhr Dienstag: Von 08:00 bis 12:30 Uhr Mittwoch: Von 08:00 bis 12:30 Uhr Donnerstag: Von 08:00 bis 12:30 Uhr und von 14:00 - 17:30 Uhr Freitag: Von 08:00 bis 12:30 Uhr |
Allgemeine Informationen
Wenn Sie bereits ein Nutzungsrecht für eine Grabstätte erworben haben, können Sie diese an eine andere Person übertragen. Sie können auch schriftlich bestimmen, welche Person das Nutzungsrecht nach Ihrem Tod erhält.
Verfahrensablauf
Die Übertragung eines Nutzungsrechts an einer Grabstätte beantragen Sie bei der zuständigen Gemeinde, in der der Friedhof liegt:
- Zuerst reichen Sie Ihren Antrag und die erforderlichen Unterlagen ein.
- Gegebenenfalls werden Sie aufgefordert, fehlende Dokumente nachzuliefen.
- Die zuständige Stelle prüft die Voraussetzungen für die Übertragung des Nutzungsrechts.
Ist das Nutzungsrecht auf Sie übertragbar, erhalten Sie den Bescheid und eine Verleihungsurkunde von der zuständigen Stelle.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen können sich in den Gemeinden unterscheiden. Bitte kontaktieren Sie die jeweils zuständige Stelle.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die erforderlichen Unterlagen können sich in den Gemeinden unterscheiden. Bitte kontaktieren Sie die jeweils zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren fallen unterschiedlich aus.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Fristen.
Rechtsgrundlage
Kommunale Friedhofssatzung