Kostenübernahme für ärztlich verordnete Verhütungsmittel

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Hameln-Pyrmont
Landkreis Hameln-Pyrmont - 33.2 Team Altenhilfe
Landkreis Hameln-Pyrmont - 33 SozialamtSüntelstr. 9
31785 Hameln
Telefon: 05151 903-0
Telefax: 05151 903-1502
E-Mail:

Montag bis Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag
08:00 Uhr - 13:00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Der Landkreis Hameln-Pyrmont übernimmt als freiwillige Leistung die Kosten für ärztlich verordnete empfängnisverhütende Mittel für Empfänger/innen von Leistungen nach

• SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende)

• 3. Kapitel SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt)

• 4. Kapitel SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)

• Wohngeldgesetz

• Asylbewerberleistungsgesetz

Wichtiger Hinweis:

Die Antragstellung hat innerhalb eines Monats nach Ausstellung des Quittungsbeleges beim Sozialamt des Landkreises Hameln-Pyrmont zu erfolgen.

Versicherte bis zum vollendeten 22. Lebensjahr haben seit dem 29.03.2019 nach § 24 a SGB V Anspruch auf Versorgung mit empfängnisverhütenden Mitteln durch die Krankenkasse, soweit sie ärztlich verordnet werden.

Der Landkreis Hameln-Pyrmont übernimmt ab dem Jahr 2013 als freiwillige Leistung die Kosten für ärztlich verordnete Verhütungsmittel, soweit diese Kosten nicht von den Krankenkassen oder durch andere vorrangig verpflichtete Leistungsträger zu tragen sind.

Auf diese freiwillige Leistung besteht kein Rechtsanspruch. Sie wird im Rahmen der hierfür vorgesehenen Haushaltsmittel in der Reihenfolge des Antragseingangs gewährt. Wenn die Mittel für das Haushaltsjahr erschöpft sind, ist eine Kostenübernahme nicht mehr möglich.

Die Kostenübernahme wird nicht automatisch sofort nach Antragsstellung, sondern kann erst nach Beschlussfassung des Haushaltes durch den Kreistag erfolgen. 

Verfahrensablauf

Der Antrag kann per Online-Service eingereicht werden.

Zuständige Stelle

Zuständig ist der Landkreis Hameln-Pyrmont (Sozialamt).

Voraussetzungen

• Sie sind Empfänger/in von Leistungen gem:

• SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende)

• 3. Kapitel SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt)

• 4. Kapitel SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)

• Wohngeldgesetz

• Asylbewerberleistungsgesetz

• Das Verhütungsmittel wurde ärztlich verordnet.

• Die Zahlungsquittung ist maximal 1 Monat alt.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Aktueller Leistungsbescheid in Kopie
  • Ärztliche Verordnung
  • Zahlungsquittung
Welche Fristen muss ich beachten?

Die Antragstellung hat innerhalb eines Monats nach Ausstellung des Quittungsbeleges beim Sozialamt des Landkreises Hameln-Pyrmont zu erfolgen.

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