Kircheneintritt: Erklärung

Ansprechpartner/in
Stadt Bad Pyrmont
Rathausstraße 1
31812 Bad Pyrmont
Telefon: 05281 949-0
Telefax: 05281 10772
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­stadt-bad­pyr­mont.­de/
Montag: Von 08:00 bis 12:30 Uhr

Dienstag: Von 08:00 bis 12:30 Uhr

Mittwoch: Von 08:00 bis 12:30 Uhr

Donnerstag: Von 08:00 bis 12:30 Uhr und von 14:00 - 17:30 Uhr

Freitag: Von 08:00 bis 12:30 Uhr

Allgemeine Informationen

Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der zuständigen Stelle zu erklären.

Verfahrensablauf

Von dem Kircheneintritt erfährt der Arbeitgeber automatisch durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert sind.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der maßgeblichen Kirchengemeinde.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis oder Reisepass
  • soweit vorhanden: Taufbescheinigung
  • für Verheiratete und in Lebenspartnerschaft lebende Personen: Eheurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde
Welche Gebühren fallen an?
  • :
Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden.

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