Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der zuständigen Stelle zu erklären.
Kircheneintritt: Erklärung
Ansprechpartner/in
| Stadt Bad Pyrmont | |
| Rathausstraße 1 31812 Bad Pyrmont Telefon: 05281 949-0 Telefax: 05281 10772 E-Mail: rathaus@stadt-pyrmont.deHomepage: https://www.stadt-badpyrmont.de/ | Montag: Von 08:00 bis 12:30 Uhr Dienstag: Von 08:00 bis 12:30 Uhr Mittwoch: Von 08:00 bis 12:30 Uhr Donnerstag: Von 08:00 bis 12:30 Uhr und von 14:00 - 17:30 Uhr Freitag: Von 08:00 bis 12:30 Uhr |
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Von dem Kircheneintritt erfährt der Arbeitgeber automatisch durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert sind.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der maßgeblichen Kirchengemeinde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- soweit vorhanden: Taufbescheinigung
- für Verheiratete und in Lebenspartnerschaft lebende Personen: Eheurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde
Welche Gebühren fallen an?
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Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden.