Hundehaltung Abmeldung

zuklappenAnsprechpartner/in
Frau S. Rabi
Rathaus, Zimmer 416
Rathausstraße 1
31812 Bad Pyrmont
Telefon: 05281 949-422
Telefax: 05281 949-328
Frau S. Waltemate
SachbearbeiterinRathaus, Zimmer 414
Rathausstraße 1
31812 Bad Pyrmont
Telefon: 05281 949-222
Telefax: 05281 949-328
E-Mail:


Aufgaben:
Fachgebiet Finanzen und Wirtschaft

zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Hunderegister Niedersachsen VCard
Nadorster Str. 228
26123 Oldenburg (Oldenburg)
Telefon: 044139010400
Telefax: 044139010401
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.hun­de­re­gis­ter-nds.­de/lo­ginÖffnungszeiten:

Montags bis Freitags von 8 bis 18 Uhr



Allgemeine Informationen

Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei

  • Aufgabe der Hundehaltung
  • Abgabe des Hundes
  • Tod des Hundes
  • Verlust des Hundes
  • Wegzug des Hundehalters

Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.

Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
 

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • ausgefülltes Abmeldeformular
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.

Was sollte ich noch wissen?

Bitte beachten Sie auch die Leistung zur " Hundehaltung Anmeldung ".

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