Wenn Sie einen Fischereischein erhalten möchten, müssen Sie die Fischereischeinprüfung erfolgreich bestanden haben und ein entsprechendes Zeugnis bei der Fischereischeinbehörde vorlegen können. Die Prüfung können Sie vor Ort an verschiedenen Stellen im Land bei Orts- oder Kreisgruppen der Fischereiverbände ablegen. Unter gewissen Vorrausetzungen sind Sie von der Fischereischeinprüfung befreit. Sie erhalten ein schriftliches Zeugnis als Nachweis über die bestandene Fischereischeinprüfung.
Fischerprüfung: Abnahme
Externe Behörden
| Angelverband NiedersachsenBrüsseler Straße 4 30539 Hannover Telefon: 0511357266-0 E-Mail: info@av-nds.de |
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
- Sie melden sich bei einem Orts- oder Kreisverband eines Fischereiverbands Ihrer Wahl zur Fischereischeinprüfung an.
- Nach der erfolgreichen Teilnahme an der Fischereischeinprüfung erhalten Sie ein Zeugnis über das Bestehen.
- Mit dem Zeugnis über die bestandene Prüfung können Sie einen Fischereischein beantragen.
- Das Zeugnis sollten Sie aufbewahren, um bei Verlust des Fischereischeins oder gegebenenfalls bei Umzug erneut einen Fischereischein beantragen zu können.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig sind die unteren Fischereibehörden der Landkreise und kreisfreien Städte. Für die Anglerprüfung sind die anerkannten Anglerprüfer verantwortlich.
Zuständige Stelle
Zuständig sind die unteren Fischereibehörden der Landkreise und kreisfreien Städte. Für die Anglerprüfung sind die anerkannten Anglerprüfer verantwortlich.
Voraussetzungen
- Sie müssen mindestens 12 Jahre alt sein, um sich zur Fischerprüfung anmelden zu können.
Welche Unterlagen werden benötigt?
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
nicht angegeben
Welche Fristen muss ich beachten?
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Rechtsgrundlage
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben