Erweiterung einer Fahrerlaubnis

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Hameln-Pyrmont
Landkreis Hameln-Pyrmont - 21.3 Team Führerscheinstelle
Landkreis Hameln-Pyrmont - 21 StraßenverkehrsamtFluthamelstraße 15
31789 Hameln
Telefon: 05151 903-2122
E-Mail:

Montag 07:30–12:00, 13:30–15:00
Dienstag 07:30–13:30
Mittwoch 07:30–12:00
Donnerstag 07:30–12:00, 13:30–16:30
Freitag 07:30–12:00
Samstag Geschlossen
Sonntag Geschlossen


An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreise und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Voraussetzungen
  • Inhaber einer Fahrerlaubnis
  • die für die neue(n) Fahrerlaubnisklasse(n) notwendigen Prüfungen wurden abgelegt
  • ordentlicher Wohnsitz in Deutschland
  • erforderliches Mindestalter erreicht:
    • 24 Jahre für den direkten Zugang zur Klasse A
    • 21 Jahre für die Klassen D, D1, DE oder D1E
    • 18 Jahre für die Klasse A bei Zugang in Stufen und für die Klassen B, BE, C, C1, CE oder C1E
    • 15 Jahre für die Klassen A1, A2, L, AM und T
  • geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen
  • ausgebildet zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Fahrlehrergesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften
  • in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesene Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen
  • Befähigung zur Leistung Erster Hilfe
  • nicht im Besitz einer in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilten Fahrerlaubnis dieser Klasse
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Kopie Personalausweis
  • ggf. Kopie des Führerscheines
  • original Unterschrift auf bestimmtem Vordruck
  • ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
  • Eignungsnachweise für Klasse A1, A2, AM, L, T, B, BE:
    • Nachweis Schulung in Erster HilfeNachweis Schulung in Erster Hilfe Sehtest
  • ... für Klasse C1, C1E, C und CE:
    • Nachweis Erste Hilfe
    • augenärztliches Gutachten
    • ärztliches Gutachten
  • ... für Klasse D1, D1E, D und DE:
    • Nachweis Erste Hilfe
    • augenärztliches Gutachten
    • ärztliches Gutachten
    • Gutachten über besondere Anforderungen  nach Anlage 5 FeV
    • Führungszeugnis der Belegart "0"
Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach Ihrer Gebührenordnung fest.

Welche Fristen muss ich beachten?
  • Die Fahrerlaubnisklassen A1, A2, AM, L, T, B, BE, A sind ohne Befristung zu erteilen.
  • Die Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D1, D1E, D und DE sind ab Erteilung auf fünf Jahre befristet.
Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen erhalten Sie bei jeder Fahrschule oder Fahrerlaubnisbehörde.

zurück