Erhöhungsantrag für Wohngeld stellen

zuklappenAnsprechpartner/in
Frau K. Baltoric
SachbearbeiterinRathaus, Zimmer 114
Rathausstraße 1
31812 Bad Pyrmont
Telefon: 05281 949-264
Telefax: 05281 949-45264
E-Mail:


Aufgaben:
Wohn- und Elterngeld

Frau S. Schrell
SachbearbeiterinRathaus, Zimmer 116
Rathausstraße 1
31812 Bad Pyrmont
Telefon: 05281 949-164
Telefax: 05281 10772
E-Mail:


Aufgaben:
Wohn- und Elterngeld


Allgemeine Informationen

Mit dem Wohngeld werden Sie unterstützt, Ihre Miete zu bezahlen oder Ihre Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum zu verringern.

Wenn sich Ihre wirtschaftliche Situation verschlechtert, können Sie beantragen, dass Sie mehr Wohngeld erhalten.

Diese Verschlechterung kann verschiedene Gründe haben:

  • Das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder wird weniger.
  • Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten erhöht sich.
  • Es leben mehr Personen in Ihrem Haushalt.
Verfahrensablauf
  • Sie senden Ihren Antrag schriftlich oder online an die für Sie zuständige Wohngeldstelle.
  • Die Behörde prüft Ihren Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.
  • Im Falle einer Bewilligung wird das Wohngeld in der Regel für zwölf Monate gewährt.
An wen muss ich mich wenden?

An Ihre örtlich zuständige Wohngeldbehörde

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen
  • Das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder hat sich um mehr als 15 Prozent verringert oder
  • die Zahl Ihrer Haushaltsmitglieder hat sich erhöht oder
  • Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten hat sich um mehr als 15 Prozent erhöht.
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Nachweise über die Änderung der Miete oder Belastung
  • Nachweise über das geänderte Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder
  • Nachweise über die Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Gezahlt wird bei positivem Bescheid ab dem 1. des Monats, in dem der Erhöhungsantrag gestellt worden ist.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsbehelf

Klage

Weitere Informationen, wie Sie Klage erheben, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Wohngeld.

Anträge / Formulare

Online: bitte geben Sie Ihre PLZ, Ihren Wohnort ein.

Was sollte ich noch wissen?

Sie sind verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Die Wohngeldbehörde ist berechtigt, Ihre Angaben durch einen Datenabgleich zu prüfen. Die Überprüfung Ihrer Angaben ist bis 10 Jahre nach Erhalt des Wohngeldbescheids zulässig.

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