Ehrenzeichen des Landes


Allgemeine Informationen

Ehrenamtlich tätigen Personen, die sich unter persönlichem Einsatz vorbildlich in den Dienst ihrer Mitmenschen gestellt haben, kann die Niedersächsische Verdienstmedaille für vorbildliche Verdienste um den Nächsten verliehen werden. Die Landesmedaille wird als höchste Auszeichnung an Persönlichkeiten verliehen, die sich durch außergewöhnliche Leistungen um das Land Niedersachsen verdient gemacht haben.

Verfahrensablauf

nicht angegeben

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für die Bearbeitung von Auszeichnungsanregungen mit Blick auf die Niedersächsische Verdienstmedaille ist die Niedersächsische Staatskanzlei.

Die Staatskanzlei bearbeitet außerdem auch Ordensanregungen im Zusammenhang mit dem Niedersächsischen Verdienstorden sowie dem Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland (Bundesverdienstkreuz) .

Anderweitige Ehrungen
erfolgen in Niedersachsen u. a. durch die Verleihung

  • der Niedersächsischen Sportmedaille,
  • der Medaille für Rettung von Menschen aus Lebensgefahr,
  • des Ehrenzeichens für Verdienste im Feuerlöschwesen und
  • von Fahnenbändern.

Ebenso erfolgt eine Ehrung bei Ehe- und Altersjubiläen.

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

nicht angegeben

Welche Gebühren fallen an?

nicht angegeben

Welche Fristen muss ich beachten?

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsgrundlage

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

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