Lebenspartnerschaften können im Inland seit dem 01.10.2017 nicht mehr begründet werden. Mit der Öffnung der Ehe können gleichgeschlechtliche Paare seit dem o. g. Zeitpunkt im Inland eine Ehe eingehen.
Eheschließung Vollzug mit gleichgeschlechtlichem Partner
Ansprechpartner/in
Stadt Bad Pyrmont | |
Rathausstraße 1 31812 Bad Pyrmont Telefon: 05281 949-0 Telefax: 05281 10772 E-Mail: rathaus@stadt-pyrmont.deHomepage: https://www.stadt-badpyrmont.de/ | Montag: Von 08:00 bis 12:30 Uhr Dienstag: Von 08:00 bis 12:30 Uhr Mittwoch: Von 08:00 bis 12:30 Uhr Donnerstag: Von 08:00 bis 12:30 Uhr Freitag: Von 08:00 bis 12:30 Uhr und von 14:00 - 16:30 Uhr |
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Die beabsichtigte Eheschließung ist anzumelden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit für die Anmeldung der Eheschließung liegt bei dem Standesamt der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie oder Ihr zukünftiger Ehegatte Ihren/seinen Wohnsitz oder Ihren/seinen gewöhnlichen Aufenthalt haben/hat.
Haben weder Sie noch Ihr Ehegatte Ihren/seinen Wohnsitz oder Ihren/seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, ist für die Anmeldung das Standesamt der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt zuständig, vor dem die Ehe geschlossen werden soll.
Zuständig für die Eheschließung ist jedes deutsche Standesamt.
Voraussetzungen
- Volljährigkeit
- Geschäftsfähigkeit
- keine bestehende Ehe oder Lebenspartnerschaft mit einer dritten Person
- keine Verwandtschaft in gerader Linie sowie zwischen vollbürtigen und halbbürtigen Geschwistern
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
- :40,00 EUR
Wenn die Eheschließung in einem anderem Standesamt vollzogen wird als dort, wo die Eheschließenden ihren Wohnsitz haben. - :100,00 EUR
außerhalb der üblichen Dienstzeiten des Standesamtes, ausgenommen bei lebensgefährlicher Erkrankung einer der Eheschließenden
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.