Die Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser direkt in ein oberirdisches Gewässer und die Niederschlagswasserversickerung bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis (Direkteinleitererlaubnis).
Direkteinleitung von Niederschlagswasser: Erlaubnis
Ansprechpartner/in
| Entsorgung Bad Pyrmont AÖR | |
| Rathaus Rathausstraße 1 31812 Bad Pyrmont Telefon: 05281 949-260 Telefax: 05281 949-45260 E-Mail: h.boehnke@stadt-pyrmont.deHomepage: https://www.stadt-badpyrmont.de/themen/umwelt-forst-entsorgung-aoer/entsorgung-aoer/ |
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Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
nicht angegeben
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben