Datenschutz in Kommunen

zuklappenAnsprechpartner/in
Herr Leif Erichsen
DatenschutzbeauftragterhannIT / Hannoversche Informationstechnologien AöR
Hildesheimer Straße 47
30169 Hannover
Telefon: 0511 70040-321
E-Mail:
Herr M. Lesser
RPA-LeiterRathaus, Zimmer 319
Rathausstraße 1
31812 Bad Pyrmont
Telefon: 05281 949-114
Telefax: 05281 949-338
E-Mail:


Aufgaben:
RPA

Frau K. Vierfuß
Rathaus, Zimmer 321
Rathausstraße 1
31812 Bad Pyrmont
Telefon: 05281 949-214
Telefax: 05281 949-45214
E-Mail:


Aufgaben:
RPA

Herr Dieter Brackhahn
EDV-KoordinatorRathaus, Zimmer 310
Rathausstraße 1
31812 Bad Pyrmont
Telefon: 05281 949-210
Telefax: 05281 949-45210
E-Mail:


Aufgaben:
Zentrale Dienste

Herr J. Kelly
EDV-MitarbeiterRathaus, Zimmer 312
Rathausstraße 1
31812 Bad Pyrmont
Telefon: 05281 949-310
Telefax: 05281 949-45310
E-Mail:


Aufgaben:
Zentrale Dienste

Herr S. Bönnighausen
Rathaus, Zimmer 312
Rathausstraße 1
31812 Bad Pyrmont
Telefon: 05281 949-411
Telefax: 05281 10772-45411
E-Mail:


Aufgaben:
EDV-Koordinator Schulen

Herr O. Schöndorf
EDV-MitarbeiterAltbau Gymnasium, Zimmer EDV
Humboldtstraße 30
31812 Bad Pyrmont
Telefon: 05281 949-681
Telefax: 05281 949-682
E-Mail:


Aufgaben:
Zentrale Dienste


Allgemeine Informationen

Der Datenschutz bewahrt vor dem Missbrauch persönlicher Daten durch Dritte.

Der technische Fortschritt ermöglicht eine immer schnellere und umfangreichere Erfassung persönlicher Daten. Sowohl Behörden als auch die Privatwirtschaft verarbeiten zahlreiche Informationen über Antragssteller bzw. ihre Kunden. Namens-, Adress- und Geburtsdaten werden ebenso gespeichert wie Informationen z. B. zum Kaufverhalten oder über Einkommensverhältnisse. Für Bürgerin oder Bürger wird es immer schwerer zu überblicken, wer Daten speichert, um welche Informationen es sich dabei handelt und vor allem, ob diese Datenverarbeitung auch erlaubt ist. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bedeutet, dass jede Person das Recht hat, über die Preisgabe und Verwendung ihrer Daten zu bestimmen.

Behörden müssen bei einer Vielzahl von Aufgaben personenbezogene Daten verarbeiten. Durch die Regelungen des Datenschutzes wird festgelegt, unter welchen Voraussetzungen personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen.

Die behördlichen Datenschutzbeauftragten der jeweiligen Verwaltungen unterstützen diese bei Fragen zur Sicherstellung des Datenschutzes und bei der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften. Weiter sind die behördlichen Datenschutzbeauftragten auch Ansprechpartner für Betroffene, die Fragen zum Datenschutz in der jeweiligen Verwaltung haben oder auf Probleme hinweisen möchten.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Diese bestellen behördliche Datenschutzbeauftragte.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

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