Betreuungsangebote für Senioren

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Hameln-Pyrmont
Landkreis Hameln-Pyrmont - 25.2 Team Betreuungsstelle
Landkreis Hameln-Pyrmont - 25 GesundheitsamtLandkreis Hameln-Pyrmont - Gesundheitsamt - Betreuungsstelle
Wilhelmstraße 5
31785 Hameln
Telefon: 05151 903-5118
E-Mail:

Montag 08:00–13:00
Dienstag 08:00–13:00
Mittwoch 08:00–13:00
Donnerstag 08:00–13:00
Freitag 08:00–13:00
Samstag Geschlossen
Sonntag Geschlossen

Und nach vorheriger Terminvereinbarung.


Allgemeine Informationen

Ein Leben lang konnte man sich ohne die Hilfe anderer frei bewegen. Plötzlich jedoch benötigt man regelmäßige Betreuung, fremde Hilfe, eine barrierefreie Wohnsituation und andere Unterstützungen und Erleichterungen. Hier werden einige Möglichkeiten aufgezeigt.

Altersgerechte Wohnungen:
Diese Wohnungen müssen besonderen Anforderungen gerecht werden, sie müssen Senioren eine alltägliche Lebensführung ohne Hindernisse ermöglichen. Das sind zum Beispiel stufenlose Zugänge zur Wohnung, rollstuhlgerechte Sanitär- und Kücheneinrichtungen, Rampen, Treppenlifte, rutschhemmende Fußbodenbeläge, Haltegriffe in Bad und WC.

Seniorenwohnanlagen:
Während altengerechte Wohnungen auch Einzelwohnungen sind, handelt es sich bei Seniorenwohnanlagen um mehrere Miet- oder Eigentumswohnungen, häufig im Verbund mit Serviceangeboten, Betreuungsmöglichkeiten und Pflegeeinrichtungen.

Altenpflegeheime:
Altenheime, gemeinnützig oder privat-gewerblich, bieten eine Vollversorgung durch hauseigenes Personal bis hin zur Schwerstpflege. Das zahlenmäßige Verhältnis von Pflegefach- und Nichtfachkräften ist in der Heimpersonalverordnung festgelegt.

Link Seniorenwegweiser

Unser Seniorenratgeber "Älter werden im Landkreis Hameln-Pyrmont" bietet zahlreiche Informationen und Kontaktdaten, die uns für unsere älteren Mitmenschen im Landkreis Hameln-Pyrmont wegweisend und hilfreich erscheinen.

Sie können den Seniorenwegweiser hier als pdf-Dokument herunterladen oder direkt hier online durchblättern.

Verfahrensablauf

nicht angegeben

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, sowie bei den Wohlfahrtsverbänden.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, sowie bei den Wohlfahrtsverbänden.

Voraussetzungen

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsgrundlage

Es ist keine Rechtsgrundlage vorhanden.

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

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