Baumfällgenehmigung beantragen für kommunal geschützte Bäume

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Herr H. Böhnke
Fachgebietsleiter Bauverwaltung und Technische DiensteRathaus, Zimmer 210
Rathausstraße 1
31812 Bad Pyrmont
Telefon: 05281 949-260
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Bauverwaltung und Technische Dienste

Herr Dipl.-Ing. F. Hennecke
Techn. AngestellterRathaus, Zimmer 211
Rathausstraße 1
31812 Bad Pyrmont
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Telefax: 05281 949-368
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Bauverwaltung und Technische Dienste

Frau H. Richter-Aprojanz
Techn. AngestellteRathaus, Zimmer 213
Rathausstraße 1
31812 Bad Pyrmont
Telefon: 05281 949-367
Telefax: 05281 949-368
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Bauverwaltung und technische Dienste

Frau S. Mosler
SachbearbeiterinRathaus, Zimmer 212
Rathausstraße 1
31812 Bad Pyrmont
Telefon: 05281 949-460
Telefax: 05281 949-45460
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Bauverwaltung und Technische Dienste

Frau S. Scheibner
Rathaus, Zimmer 212
Rathausstraße 1
31812 Bad Pyrmont
Telefon: 05281 949-360
Telefax: 05281 949-45360
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Frau S. Büthe
BüroangestellteRathaus, Zimmer 239
Rathausstraße 1
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Telefax: 05281 949-45169
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Bauverwaltung und Technische Dienste

Frau A. Eichmann
BüroangestellteRathaus, Zimmer 239
Rathausstraße 1
31812 Bad Pyrmont
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Telefax: 05281 949-45269
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Allgemeine Informationen

Im öffentlichen, sowie privaten Bereich kann die Fällung oder der Rückschnitt eines Baumes eine Verletzung des kommunalen Baumschutzes darstellen.

Das Fällen oder der Rückschnitt eines kommunal geschützten Baumes ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt.

Verfahrensablauf
  • Der Antrag muss in der Regel schriftlich bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
  • Nach Antragstellung erfolgt ggf. eine vor Ort Besichtigung
  • Sie erhalten eine schriftliche Genehmigung
An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Fällung bzw. Rückschnitt können sein:

  • der Baum ist krank und hat seine ökologischen Funktionen weitestgehend verloren
  • die weitere Erhaltung stellt einen nicht zumutbaren Aufwand für den Eigentümer dar.
  • es gehen Gefahren für Personen oder Sachwerte aus
Welche Unterlagen werden benötigt?

Erfragen Sie bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

In der Regel sind der genaue Standort, sowie Angaben zum Baum selbst (Art, Größe des Baumes) hinzuzufügen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Baumrückschnitt bzw. die Fällung darf erst nach dem Vorliegen der Genehmigung erfolgen.

Rechtsgrundlage
  • Kommunale Baumschutzsatzung
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