Baumfällgenehmigung beantragen für kommunal geschützte Bäume

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Hameln-Pyrmont
Landkreis Hameln-Pyrmont - 53 Naturschutzamt
Süntelstr. 9
31785 Hameln
Telefon: 05151 903-0
Telefax: 05151 903-1502
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Montag bis Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag
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Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Für die Entfernung von Gehölzen (Bäume, Hecken und Sträucher) kann eine Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde (UNB) des Landkreises notwendig sein. Dies ist nicht auf die freie Landschaft beschränkt, sondern kann auch innerorts der Fall sein.

Insbesondere Fällungen, Rodungen und unsachgemäße Rückschnitte werden regelmäßig als Eingriffe und somit als nachteilige Veränderungen der Natur eingestuft. Ob der Eingriff erheblich ist, entscheidet die Untere Naturschutzbehörde im Einzelfall. Daher muss vor der Durchführung der Fäll-/Rückschnittmaßnahmen eine Genehmigung bei der Unteren Naturschutzbehörde eingeholt werden.

Hinweise zu geplanten Fällungen/Entfernungen:

  • Die Fällung von Bäumen oder die Entfernung von Hecken sowie starke Rückschnitte unterliegen in der Regel zeitlichen Beschränkungen.
  • Der Artenschutz ist grundsätzlich zu berücksichtigen (Überprüfung auf vorhandene Nester/Höhlen).
  • Bei Eingriffen gemäß § 14 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) können Ausgleichsmaßnahmen nach § 15 BNatSchG erforderlich werden.
Verfahrensablauf
  • Die Anfrage muss schriftlich bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Hameln-Pyrmont eingereicht werden.
  • Sofern die Anfrage genehmigungsfähig ist, erhalten Sie eine schriftliche Genehmigung zu Ihrem Vorhaben. Falls ein Eingriff nicht genehmigungsfähig ist, kann es auch zu einer Ablehnung des Vorhabens kommen.
  • Für die Erteilung einer Genehmigung bzw. einer Ablehnung können Verwaltungsgebühren fällig werden.
An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Hameln-Pyrmont.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Der Anfrage sind der genaue Standort, Angaben zu Gehölzen (Art, Größe des Baumes), Vorhabenbeschreibung, Bilder und Begründung hinzuzufügen (siehe Antragsformular).

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Eingriff (z. B. Baumfällung oder Heckenentfernung) darf erst nach dem Vorliegen der Genehmigung erfolgen.

Rechtsgrundlage

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

Niedersächsisches Naturschutzgesetz (NNatSchG)

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