Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

zuklappenAnsprechpartner/in
Fachgebiet Bauaufsicht und Stadtplanung
Rathaus
Rathausstraße 1
31812 Bad Pyrmont
Telefon: 05281 949-261
Telefax: 05281 949-368
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­stadt-bad­pyr­mont.­de/


Parkmöglichkeiten:
Anzahl: 1
Gebühren: ja


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Für einige Baumaßnahmen ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) durchzuführen, für Sonderbauten ist ein (reguläres) Baugenehmigungsverfahren nach § 64 NBauO durchzuführen. Der entsprechende Bauantrag ist schriftlich zu stellen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • ausgefülltes amtliches Antragsformular
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

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