Bauaufsicht

zuklappenAnsprechpartner/in
Frau Dipl. Ing. Architektin K. Groppe-Seitz
Fachgebietsleiterin Bauaufsicht und StadtplanungRathaus, Zimmer 224
Rathausstraße 1
31812 Bad Pyrmont
Telefon: 05281 949170
Telefax: 05281 949-368
E-Mail:
Frau Dipl. – Ing. Architektin A. Winter
Untere DenkmalschutzbehördeStellv. Fachgebietsleiterin Bauaufsicht und StadtplanungRathaus, Zimmer 220
Rathausstraße 1
31812 Bad Pyrmont
Telefon: 05281 949-163
Telefax: 05281 949-368
E-Mail:


Aufgaben:
Bauaufsicht und Stadtplanung


Allgemeine Informationen

Die zuständige Stelle überwacht im Auftrag des Gesetzgebers das Einhalten des öffentlichen Baurechts. Daraus ergeben sich folgende Aufgaben:

  • Prüfen von Bauanträgen und Erteilen von Baugenehmigungen /Teilbaugenehmigungen
  • Prüfen von Bauvoranfragen und Erteilen von Bauvorbescheiden
  • Prüfen von Sonderbauten
  • Prüfung von bautechnischen Nachweisen (Standsicherheit, Brandschutz)
  • Prüfen der Rettungswege
  • Prüfen und Zulassen von Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen
  • Bauüberwachung, Bauabnahmen
  • ordnungsbehördliche Maßnahmen im Rahmen der Bauaufsicht
  • Führen des Baulastenverzeichnisses und Eintragen der Baulasten
  • Mitwirken bei der Brandschau
  • Bearbeiten von Widersprüchen

Weitere Informationen erhalten Sie in den Leistungen:

  • Abbruchanzeige
  • Baugenehmigung: Erteilung
  • Genehmigungsfreie Baumaßnahmen: Mitteilung
  • Bauvoranfrage und Bauvorbescheid
An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

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