Änderung von Anlagen Teilgenehmigung

zuklappenAnsprechpartner/in
Fachgebiet Bauaufsicht und Stadtplanung
Rathaus
Rathausstraße 1
31812 Bad Pyrmont
Telefon: 05281 949-261
Telefax: 05281 949-368
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­stadt-bad­pyr­mont.­de/


Parkmöglichkeiten:
Anzahl: 1
Gebühren: ja


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Teaser

Wenn Sie mit einer genehmigungspflichtigen Änderung Ihrer Anlage bereits vorab beginnen möchten, können Sie dafür eine Teilgenehmigung beantragen. 

Allgemeine Informationen

Für die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von baulichen Anlagen benötigen Sie eine Baugenehmigung.  

Bei größeren oder komplexen Vorhaben kann es sinnvoll sein, einzelne Teile einer genehmigungspflichtigen Anlagenänderung bereits umzusetzen, bevor über den gesamten Antrag entschieden wurde. Dafür können Sie eine Teilbaugenehmigung beantragen. 

Mit der Teilbaugenehmigung erhalten Sie die Erlaubnis, bestimmte, in sich abgeschlossene Maßnahmen Ihrer geplanten Anlagenänderung vorzeitig durchzuführen. 

Die Entscheidung über die vollständige Änderung der baulichen Anlage bleibt davon unberührt. Für das gesamte Vorhaben ist weiterhin eine gesonderte Baugenehmigung erforderlich. 

Verfahrensablauf

Eine Teilgenehmigung für die Änderung einer Anlage beantragen Sie elektronisch per Onlineservice oder schriftlich in Papierform. 

Bei Nutzung des Onlineservices gehen Sie wie folgt vor: 

  • Melden Sie sich mit Ihrem Nutzerkonto an. Für die Antragstellung als Privatperson benötigen Sie ein BundID-Konto. Für die Antragstellung in Vertretung einer Organisation (Unternehmen, Behörde etc.) wird das „Mein Unternehmenskonto“ benötigt. 

  • Füllen Sie das Online-Formular aus. 

  • Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu. 

  • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein. 

  • Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer Vorauszahlung der Gebühren auf. 

  • Leisten Sie die Vorauszahlung. 

  • Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu beheben. 

  • Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein. 

  • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die zuständigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung notwendig ist. 

  • Sie erhalten dann die Teilbaugenehmigung sowie einen Gebührenbescheid. 

  • Sie zahlen die Gebühren. 

An wen muss ich mich wenden?

Ihre örtliche untere Bauaufsichtsbehörde

Zuständige Stelle

Ihre örtliche untere Bauaufsichtsbehörde

Voraussetzungen
  • Sie haben für die Änderung der Anlage bereits eine genehmigungspflichtige Maßnahme beantragt. 

  • Die beantragten Bauarbeiten betreffen die Baugrube oder einzelne Bauteile bzw. Bauabschnitte. 

Welche Unterlagen werden benötigt?

nicht angegeben

Welche Gebühren fallen an?
  • :0,00 EUR - 10.000,00 EUR
Welche Fristen muss ich beachten?
  • :2 Monate
    Frist individuell
Bearbeitungsdauer
  • :bis 16 Wochen
Rechtsbehelf

Möglichkeiten bei negativen Bescheid:

Widerspruch und Klage vor dem Verwaltungsgericht

Anträge / Formulare

keine Angabe

Was sollte ich noch wissen?

keine Angabe

zurück