Wenn Sie mit einer genehmigungspflichtigen Änderung Ihrer Anlage bereits vorab beginnen möchten, können Sie dafür eine Teilgenehmigung beantragen.
Änderung von Anlagen Teilgenehmigung
Ansprechpartner/in
| Fachgebiet Bauaufsicht und Stadtplanung | |
| Rathaus Rathausstraße 1 31812 Bad Pyrmont Telefon: 05281 949-261 Telefax: 05281 949-368 E-Mail: bauplanung@stadt-pyrmont.deHomepage: https://www.stadt-badpyrmont.de/ |
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Allgemeine Informationen
Für die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von baulichen Anlagen benötigen Sie eine Baugenehmigung.
Bei größeren oder komplexen Vorhaben kann es sinnvoll sein, einzelne Teile einer genehmigungspflichtigen Anlagenänderung bereits umzusetzen, bevor über den gesamten Antrag entschieden wurde. Dafür können Sie eine Teilbaugenehmigung beantragen.
Mit der Teilbaugenehmigung erhalten Sie die Erlaubnis, bestimmte, in sich abgeschlossene Maßnahmen Ihrer geplanten Anlagenänderung vorzeitig durchzuführen.
Die Entscheidung über die vollständige Änderung der baulichen Anlage bleibt davon unberührt. Für das gesamte Vorhaben ist weiterhin eine gesonderte Baugenehmigung erforderlich.
Verfahrensablauf
Eine Teilgenehmigung für die Änderung einer Anlage beantragen Sie elektronisch per Onlineservice oder schriftlich in Papierform.
Bei Nutzung des Onlineservices gehen Sie wie folgt vor:
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Melden Sie sich mit Ihrem Nutzerkonto an. Für die Antragstellung als Privatperson benötigen Sie ein BundID-Konto. Für die Antragstellung in Vertretung einer Organisation (Unternehmen, Behörde etc.) wird das „Mein Unternehmenskonto“ benötigt.
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Füllen Sie das Online-Formular aus.
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Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.
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Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
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Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer Vorauszahlung der Gebühren auf.
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Leisten Sie die Vorauszahlung.
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Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu beheben.
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Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.
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Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die zuständigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung notwendig ist.
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Sie erhalten dann die Teilbaugenehmigung sowie einen Gebührenbescheid.
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Sie zahlen die Gebühren.
An wen muss ich mich wenden?
Ihre örtliche untere Bauaufsichtsbehörde
Zuständige Stelle
Ihre örtliche untere Bauaufsichtsbehörde
Voraussetzungen
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Sie haben für die Änderung der Anlage bereits eine genehmigungspflichtige Maßnahme beantragt.
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Die beantragten Bauarbeiten betreffen die Baugrube oder einzelne Bauteile bzw. Bauabschnitte.
Welche Unterlagen werden benötigt?
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
- :0,00 EUR - 10.000,00 EUR
Welche Fristen muss ich beachten?
- :2 Monate
Frist individuell
Bearbeitungsdauer
- :bis 16 Wochen
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Möglichkeiten bei negativen Bescheid:
Widerspruch und Klage vor dem Verwaltungsgericht
Anträge / Formulare
keine Angabe
Was sollte ich noch wissen?
keine Angabe