Abbruch Anzeige

Ansprechpartner/in
Stadt Bad Pyrmont
Rathausstraße 1
31812 Bad Pyrmont
Telefon: 05281 949-0
Telefax: 05281 10772
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­stadt-bad­pyr­mont.­de/
Montag: Von 08:00 bis 12:30 Uhr

Dienstag: Von 08:00 bis 12:30 Uhr

Mittwoch: Von 08:00 bis 12:30 Uhr

Donnerstag: Von 08:00 bis 12:30 Uhr

Freitag: Von 08:00 bis 12:30 Uhr und von 14:00 - 16:30 Uhr 

Allgemeine Informationen

Für die Beseitigung von baulichen Anlagen (Abbruch) gelten u. a. auch die Regelungen der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO).


Mit Ausnahme von Hochhäusern oder eines nicht im Anhang zur Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) genannten Teiles einer baulichen Anlage bedarf der Abbruch oder die Beseitigung einer baulichen Anlagen keiner Anzeige. Hochhäuser oder ein nicht im Anhang zur NBauO genannter Teil einer baulichen Anlage sind nach § 60 Abs. 3 NBauO der zuständigen Stelle anzuzeigen.

Unabhängig davon ist die Standsicherheit benachbarter Gebäude seitens des Bauherrn/der Bauherrin zu prüfen, wenn diese aneinandergebaut sind oder der Baugrund dazu Anlass gibt.

Verfahrensablauf

Der Anzeige ist die Bestätigung einer Tragwerksplanerin oder eines Tragwerksplaners nach § 65 Abs. 4 NBauO beizufügen über die Wirksamkeit der vorgesehenen Sicherungsmaßnahmen und die Standsicherheit der baulichen Anlagen, die an die abzubrechenden oder zu beseitigenden baulichen Anlagen oder Teile baulicher Anlagen angebaut sind oder auf deren Standsicherheit sich die Baumaßnahme auswirken kann.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt sowie der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

Voraussetzungen

Ist für die Beseitigung der Anlage eine Genehmigung, Erlaubnis oder Zustimmung nach anderen Vorschriften erforderlich, so muss diese vorliegen, bevor mit der Beseitigung begonnen wird. Dies richtet sich je nach Einzelfall, z. B. nach Denkmalschutz-, Naturschutz- oder Abfallrecht.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

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